Für Angebot, Lieferung und Leistungen von „Nico Schmidt Dienstleistungen (PumpTheParty)“, Inhaber: Nico Schmidt, Waldemar-Bonsels-Weg 52, 22926 Ahrensburg, nachfolgend Vermieter genannt, gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen:
1. Angebot und Vertragsabschluss:
Mit Absenden einer Nachricht wird zunächst eine unverbindliche Anfrage abgegeben. Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter kommt erst mit Erhalt der Rechnung per E-Mail und Anzahlung / Zahlung des Gesamtbetrags zustande. Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters wird hiermit widersprochen. Ein Modul ist nach Zugang der Rechnung für 7 Kalendertage reserviert. Nach Ablauf der 7 Tage erlischt die Reservierung, sollte keine Zahlung bei uns eingegangen sein. Bei Nichtabholung der Mietgegenstände hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Mietgebühr.
2. Miete, Preise, Zahlung und Kaution
- Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG und die Rechnungen werden per E-Mail an den Kunden übermittelt.
- Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache. Weitere Leistungen werden gesondert berechnet und ausgewiesen.
- Die Zahlung hat per Banküberweisung an das in der Rechnung genannte Konto und unter Nennung der Rechnungsnummer innerhalb folgender Fristen zu erfolgen:
- Liegt zwischen Bestellung und Mietbeginn weniger als ein Monat, ist die Rechnung sofort in vollem Umfang zu begleichen. Ist bis zum Mietbeginn keine Zahlung eingegangen oder wird nicht spätestens bei Bereitstellung in bar gezahlt (Absprache notwendig), ist der Vermieter nicht zur Herausgabe der Mietsache verpflichtet.
- Liegt zwischen Bestellung und Mietbeginn mehr als ein Monat, wird wie folgt gezahlt:
- 50% der Rechnungssumme sofort (spätestens 7 Tage) ab erhalt der Rechnung
- Restzahlung (ggf. inkl. Kaution) 30 Tage vor Mietbeginn.
- Eine Barzahlung bei Abholung/Anlieferung wird nur bei kurzfristigen Bestellungen (bis 3 Tage vor Mietbeginn) und nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Absprache erforderlich.
- Die vereinbarte Kaution wird in bar gegen Quittung oder per Überweisung (vgl. „2. 2.“) hinterlegt, und nach Prüfung der Module, jedoch spätestens 14 Tage nach Rückgabe zurück überwiesen (Kontodaten sind zu hinterlegen, sofern in bar gezahlt wurde).
3. Eigentumsvorbehalt:
Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Das Widerrufsrecht lt. BGB findet keine Anwendung, da es sich nicht um Warenverkauf im Fernabsatz handelt, sondern um auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellte Angebote und Leistungen. Die Mietsachen dürfen, falls nicht anders vereinbart, vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden.
4. Regelung bei gebuchter Anlieferung/ Auf- und Abbau:
Der zu beliefernde Ort muss leicht erreichbar sein (mit einem PKW nebst Anhänger & einer Sackkarre). Andernfalls wird die Anlieferung mit Aufschlag berechnet. Der Mieter sorgt für eine ebene und saubere Aufstellfläche. Bei der Buchung von Abbau Service müssen die Hüpfburgen / Module bei Ankunft bereits gereinigt und trocken sein. Reinigung und Trocknung sind NICHT im Auf- und Abbau Service enthalten und verursachen falls notwendig die im Folgenden genannten Kosten in vollem Umfang.
5. Adresse für Abholung & Rückgabe:
Im alleinigen Ermessen des Vermieters an folgenden Standorten
- Storage24, Alter Postweg 4, 22926 Ahrensburg (Hauptstandort)
- Waldemar-Bonsels-Weg 52, 22926 Ahrensburg
6. Pflichten des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburgen / Module durch geeignete, erwachsene Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen. Des Weiteren übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Bei Regen müssen diejenigen Mietobjekte, die Stromzufuhr benötigen, sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt oder unter Dach genommen werden. Abgedeckt werden müssen folgende
Module:
- alle aufblasbaren Module
- alle Hüpfburgen
Unter Dach genommen werden müssen u.a. folgende Module / Modul Bestandteile:
- alle Gebläse
- alle Partyboxen
- Zuckerwattenmaschine
- Popcornmaschinen
Bei folgenden Modulen wird bei Rückgabe in nassem oder stark verschmutztem Zustand eine Trocknungsgebühr/ Reinigungsgebühr in Höhe von 100€ in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet: Hüpfburgen, Eventmodule, Popcornmaschinen, Waffeleisen, Zuckerwattemaschine. Reinigung von Kinderschminke und/oder Glitzer auf Hüpfburgen oder Modulen: 150€! Sollten die Verschmutzungen nicht entfernbar sein, könnten auch Neuanschaffungskosten anfallen! Beschädigungen und Verschmutzungen an allen weiteren Modulen werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Alle ggfs. anfallenden Gebühren in den direkten o.g. Zusammenhängen werden in Rechnung gestellt. Der Mieter kann in vollem Umfang für die Beseitigung von Schäden / Neuanschaffung haftbar gemacht werden. Sollten die Mietobjekte während der Mietzeit beklebt werden, wird dem Mieter die Reinigung berechnet.
Wichtig: Hüpfburgen und Module müssen gereinigt und trocken zurückgegeben werden! Eine Hüpfburg muss nach Gebrauch im aufgeblasenen Zustand vorsichtig ausgefegt (mit einem Feinbesen) oder ausgesaugt (Handsauger) werden. Verschmutzungen sind mit einem leicht feuchten Tuch abzuwischen und anschließend zu trocknen.
7. Haftung:
7.1 Der Mieter haftet für die angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung (dies betrifft explizit auch die Verwendung bei unzulässigen Wetterbedingungen und mangelhafter Sicherung) und Diebstahl oder sonstigem fahrlässigen Verhalten. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Mieter dem Vermieter für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten, die durch den Verlust entstehen.
7.2 Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einsatzbereiten Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch Nichtstattfinden der Veranstaltung (auch Schlechtwetter) entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz. Der Mieter hat jedoch die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
7.3 Entstandene Schäden müssen unverzüglich beim Vermieter angezeigt werden. Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche sind an allen Mietgegenständen untersagt.
7.4 Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
8. Rücknahme der Mietmodule:
Der Mieter garantiert bei Rückgabe der Mietmodule an den Vermieter, dass diese keine Schäden, Verschmutzungen, Nässe oder anderweitige Mängel aufweisen. Werden beim prüfen oder nächsten Einsatz der Module Mängel festgestellt, behält sich der Vermieter vor, alle dadurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen (Reinigung, Schaden, Mietausfälle, Neuanschaffung durch Schimmel (Nässe) etc.).
9. Nutzungsbedingungen aller Mietmodule:
- Die Mietmodule werden üblicherweise nur für private Veranstaltungen und Einsatzzwecke (Gartenfeier, Kindergeburtstag o.ä.) vermietet. Für die Module Hüpfburgen und Fußball Darts gilt: Sie sind nach DIN EN 14960 für öffentliche oder gewerbliche Veranstaltungen nach schriftlicher Freigabe des Vermieters zugelassen. (z.B. für Schulen, Kindergärten, Tag der offenen Tür, Firmenfeiern). Alle anderen Module können ebenfalls nach schriftlicher Freigabe des Vermieters für öffentliche oder gewerbliche Veranstaltungen genutzt werden.
- Die Mietobjekte dürfen nur unter Aufsicht des Mieters und/oder einer vom Mieter autorisierten, volljährigen Person betrieben und genutzt werden.
- Der Mieter hat für treffende Maßnahmen in einem Notfall oder bei einem Unfall Sorge zu tragen.
- Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden, Bäumen und anderen Gegenständen.
- Hüpfburgen und alle weiteren Eventmodule dürfen ausschließlich auf Rasenflächen auf der mitgelieferten Unterlegplane aufgestellt werden.
- Bei Hüpfburgen: Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig in der Hüpfburg spielen, vergleichbar sind. Die maximale Anzahl gleichzeitiger Benutzer und des zulässigen Gesamtgewichts ist ebenso zwingend einzuhalten. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder, insbesondere Kleinere, gefährden. Der Eingang muss jederzeit frei von Hindernissen sein und einen ausreichenden Rausfallschutz bieten.
- Die allgemeinen Warnhinweise auf der Hüpfburg umfassen Folgendes:
- Speisen (auch Kaugummi, etc.) und Getränke sind in der Hüpfburg verboten.
- Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.
- Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen oder Schäden an der Hüpfburg führen können.
- Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.
- Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
- An Aufbauten darf nicht gezogen werden und diese dürfen nicht umgeknickt werden.
- Die allgemeinen Warnhinweise auf der Hüpfburg umfassen Folgendes:
- Die Gebläse sind nur von einem Erwachsenen zu bedienen! Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse. Bei Verwendung einer mit Benzin betriebenen Stromquelle (z.B. Aggregat) ist die Hüpfburg beim Auftanken zu evakuieren.
- Das Bekleben oder Beschriften der Mietobjekte ist verboten.
- Die maximale Windgeschwindigkeit für die Benutzung beträgt 38 km/h (Windstärke 5 auf der Beaufort-Skala). Bei höherer Windgeschwindigkeit, Regen und aufziehenden Unwettern muss der Betrieb sofort eingestellt werden und die Luft abgelassen werden. Gebläse ist unter Dach zu nehmen!
10. Mietbedingungen:
Die gemieteten Gegenstände sind unveräußerliches Eigentum von Nico Schmidt Dienstleistungen. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind bei Entgegennahme und vor Nutzung der Mietobjekte durch den Mieter beim Vermieter zu dokumentieren und unverzüglich anzuzeigen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, werden nicht anerkannt. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten und/oder Wertverlust oder Neuanschaffung dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 230V (einfache Steckdose) zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten, sofern das Mietmodul eine Stromversorgung benötigt.
11 Überlassung der Mietsache
11.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt persönlich an die vom Vermieter angegebene Anschrift.
11.2 Bei Selbstabholung informiert der Vermieter den Mieter zunächst per E-Mail oder anderen elektronischen Wege darüber, dass die Mietsache zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser Benachrichtigung kann der Mieter die Mietsache nach Absprache mit dem Vermieter am Sitz des Vermieters abholen.
11.3 Die Mietsache muss während der Mietzeit auf dem Anlieferungsort / der Anlieferungsadresse verbleiben.
11.4 Die Mietsache bleibt unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
11.5 Wird der Mietartikel max. plus 2 Stunden nach der vereinbarten Mietzeit nicht abgeholt, besteht durch den Mieter kein Anspruch mehr auf den Mietartikel.
11.6 Beauftragt der Kunde einen Lieferanten mit der Abholung, muss eine Vollmacht für den Lieferanten ausgestellt werden.
12 Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
12.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter schriftlich mitgeteilt bzw. bestätigt.
12.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache am ersten Buchungstag an den Mieter.
12.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
12.5 Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die beschriebene Mietsache oder Zubehör am Buchungstag nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatzzahlungen oder Ersatzleistungen.
12.6 Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei einer Schlechtwettervorhersage (Regen, Sturm, Hagel oder Schnee) oder bei einer Vorhersage einer Unwetterwarnung am Buchungstag, die Buchung kostenfrei zu stornieren. Das Mietverhältnis wird dann nicht geschlossen. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatzzahlungen oder Ersatzleistungen.
12.7 Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, wird eine Nachgebühr erhoben.Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter
13. Stornierung des Mietvertrags:
13.1 Die Stornierung muss schriftlich, z.B. per Email oder WhatsApp, erfolgen und bringt folgende Kosten für den Mieter:
- 30 Tage vor Mietbeginn 30% der Mietgesamtkosten
- 20 Tage vor Mietbeginn 60% der Mietgesamtkosten
- 14 Tage vor Mietbeginn 80% der Mietgesamtkosten
- 7 Tage vor Mietbeginn 100% der Mietgesamtkosten
13.2. Schlechtwetter-Storno:
Wenn AM VORTAG des Miettages auf Wetter.com mindestens 70% Regenwahrscheinlichkeit angegeben sind oder bei der Wettervorhersage von längerer Zeit (>2 Stunden), von Regen, Gewitter, Sturm, Hagel etc. vorhergesagt wird, kann beidseitig kostenfrei bis 20 Uhr mittels beigefügtem Screenshot der Vorhersage (Ort und Regenvorhersage ersichtlich) kostenfrei storniert werden. Selbiges gilt für Wind ab Windstärke 5 / ab 38 km/h. Die Stornierung muss schriftlich, z.B. per E-Mail oder WhatsApp, erfolgen. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatzzahlungen oder Ersatzleistungen.
14. Alternative Streitbeilegung
14.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr . Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
14.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu auch nicht bereit.
15. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz des Vermieters.
17. Datenschutz und Marketing
17.1 Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) handelt PumpTheParty nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden bei PumpTheParty elektronisch gespeichert. PumpTheParty ist berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben.
17.2 Die Reservierung des Kunden wird bei PumpTheParty gespeichert.
17.3 PumpTheParty kann die Kundendaten für eigene Marketingzwecke speichern und verarbeiten, sofern Kunden nicht aktiv widersprechen.
18. Widerrufsbelehrung
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.
(2) Für Produkte, die nicht (1) zuzuordnen sind (u.a. Geschenkgutscheine), besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Erhalts der Ware.
Wenn Sie den entsprechenden Vertrag widerrufen möchten, nutzen Sie bitte das folgende Formular:
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An Nico Schmidt, PumpTheParty. ([email protected]):
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
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Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Das Modul (auch im Transportsack) niemals über den Boden schleifen! Das Modul darf NUR bewegt werden, wenn es im verschlossenen Schutzsack ist.
- Ausschließlich auf ebenen Rasenflächen (ohne Sand) aufstellen!
- Die Aufstellfläche unbedingt vorher auf Gegenstände (Steine, Zweige, etc.) prüfen.
- Das Modul wird bitte nur auf der Unterlegplane aus- und wieder eingepackt.
- Beim Betreten immer Schuhe ausziehen.
- Kein Glitzer oder Kinderschminke auf den Burgen und Modulen! (150,--€ Reinigung!)
- Verhalten bei Regen oder Sturm: Sofort Gebläse aus und bei Regen die Schutzplane über das Modul ausbreiten und gegen Wind sichern. Gebläse in jedem Fall reinnehmen!
- Eine Hüpfburg ist nur für Kinder zugelassen. (Altersangaben und Anzahl beachten!)
- Die Kinder müssen DURCHGEHEND von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.
- Der Lüfter muss durchgängig laufen.
- Auf Anbauteile achten! Keine Kinder darauf spielen oder daran ziehen lassen. Gerissene Nähte sind ein Totalschaden.
- Hüpfburgen nicht mit nassen Badesachen nutzen! (Verletzungsgefahr und Verschmutzung / Nässe! = Kosten!)
- An der Hüpfburg angebrachte Verhaltenshinweise müssen beachtet werden.
- Kinder auf spitze Gegenstände kontrollieren (Taschen, Brillen, Haarspangen,…)
- Sand in der Kleidung (durch z.B. Sandkasten nebenan) erhöht den Reinigungsaufwand einer Hüpfburg für Sie selbst bzw. führt ggfs. zu Reinigungskosten von min. 50,-- €!
- Das Modul muss SAUBER und TROCKEN verpackt und im verschlossenen Schutzsack zurückgegeben werden.
- Bei Abholung bereits verpackt bereitstellen! Bei der Selbstrückgabe die Zeiten beachten! Verspätete Rückgabe kann Mietausfallkosten verursachen.
Achtung: Sollte die Burg nicht sauber (= besenrein und ggf. “frische Flecken” und Matsch mit leicht feuchtem, aber nicht nassem Tuch und ohne Seife abgewischt und getrocknet) zurückgegeben werden, behalten wir einen Pauschalbetrag in Höhe von 50,-- € von der Kaution für den Reinigungsaufwand ein. Bei starker Verschmutzung behalten wir 100,-- € ein.
- Wurde ein Modul nass, so muss es 3-5 Stunden in der prallen Sonne stehen, um zu trocknen. Abtrocknen mit einem Handtuch reicht NICHT. Für eventuell notwendige Trocknung erheben wir eine Gebühr von 100,-- €.
- Es ist unsererseits verboten, das Modul nachts draußen liegen zu lassen! Denn so würde es nass und z.B. von Schnecken befallen = schmutzig werden. Auch hier gilt: NUR im Schutzsack transportieren!
- Sollte ein Schaden am Modul entstanden oder es nass geworden sein, bitte sofort melden! Stellen wir nachträglich Schäden, Nässe oder Verschmutzung fest, wird es in jedem Fall teurer. Die Beweislast liegt beim Mieter.